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Die Satzung (Auszug)

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen:
"Bunter Kreis Mittelrhein, Verein zur Familiennachsorge für schwerst- undchronisch kranke Kinder".
Er ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Namensbestandteil e.V..

(2) Sitz des Vereins ist Neuwied.

 

§ 2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist, die Situation von Frühgeborenen, schwerst- und chronisch kranken Kindern, Jugendlichen, deren Familien und in Einzelfällen auch jungen Erwachsenen aus dem Einzugsgebiet der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin im Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied in Notlagen zu verbessern und zu mildern, sowie präventive und rehabilitative Hilfen aufzubauen.

(2) Dieser Zweck wird für die oben erwähnte Gruppe Betroffener insbesondere verwirklicht durch:

  1. psychosoziale Einzelbetreuung, Familiennachsorge, sowie präventive und rehabilitative Maßnahmen im Sinne von § 43 SGB V;
  2. Seelsorgerische Betreuung;
  3. Unterstützung von Selbsthilfegruppen bei deren Aufgaben;
  4. Öffentlichkeitsarbeit, um die verborgenen Nöte der schwerst- und chronisch kranken Kinder und Jugendlichen und deren Familien transparent zu machen;
  5. Unbürokratische Hilfen (auch finanzieller Art
  6. Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und Lehre im Bereich von Familien mit schwer kranken Kindern, soweit vorrangige Aufgaben nicht eingeschränkt werden.


(3) Der Verein verfolgt nicht den Zweck mit bestehenden Einrichtungen und Personen der sozialpädiatrischen Vorsorge in Konkurrenz zu treten, sondern deren Arbeit zu koordinieren und in die Tätigkeit des Vereins im Sinn der Betroffenen zu integrieren.